[403] † Anwêrden, verb. irreg. neutr. (S. Werden,) welches das Hülfswort seyn erfordert, und nur noch in den niedrigen Sprecharten einiger Gegenden üblich ist, für los werden, an den Mann bringen. Er ist seine Waaren theuer angeworden, er hat sie theuer verkauft. Er hat eine Tochter, die er gerne anwerden möchte.
Anm. Dieses niedrige Verbum ist nur noch um der Zusammensetzung und des ehemahligen edlern Gebrauches willen, merkwürdig. An ist hier aus der Präposition ohne zusammen gezogen, daher es in den ältern Zeiten auch aune, ane und anich geschrieben, und theils mit der zweyten, theils aber auch mit der vierten Endung verbunden wird.
Das sein Herre Palligan
Des leibes was worden an,
sein Leben verloren hatte,
Stryk. Kap. 13.
Miner Swere
Schiere ih ane werde,
Graf Kraft von Toggenburg.
[403] Sines godes anich werden, im Sächsischen Landrechte. So mag er sines gutes wol ane werden mit reht, Schwabensp. Kap. 23, 5. Daz gut mag er nimmer aun werden, ebend. Kap. 24, 1. wofür ein anderer Codex hat, des gutes mag er nicht verkauffen. Daß aun aber hier so viel als ohne sey, erhellet unter andern aus eben diesem Schwabenspiegel, wo ohne fast beständig aun geschrieben wird; aun sin schulde, Kap. 23, 5. Für anwerden war ehedem auch anseyn üblich. Owe minne, Der din ane moehte sin das weren sinne, Dietmar von Ast. Das Niedersächsische anwerden, angewöhnen, gewohnt werden, ist von diesem Zeitworte ganz verschieden, denn hier ist es das Vorwort an.