[407] Die Anzeigung, plur. die -en. 1) Die Handlung des Anzeigens; ohne Plural. 2) Ein Merkmahl, Kennzeichen. So werden in Kaiser Carls des Fünften Halsger. Ordn. Art. 19. redliche Anzeigungen, d.i. zuverlässige Wahrzeichen oder Vermuthungsgründe, dem bloßen Argwohne entgegen gesetzet.