[416] † Appretīren, verb. reg. act. aus dem Franz. apprêter, einem Dinge die letzte Zubereitung zu seiner Bestimmung geben, es zurichten; besonders bey den Zeugmachern, wenn sie den gewebten Zeugen Ansehen, Glanz und Schönheit geben. So auch die Appretūr, die Zurichtung.