[421] Das Arbeitshaus, des -es, plur. die -häuser, überhaupt ein zur Arbeit bestimmtes Haus. In engerer Bedeutung, eine öffentliche Anstalt, in welcher man müßige Leute zur Arbeit anhält, ein Werkhaus; so fern auch Verbrecher darin zur Arbeit gezwungen werden, ein Zuchthaus, und so fern das weibliche Geschlecht darin zum Spinnen angehalten wird, ein Spinnhaus. Ein solches Arbeitshaus wird in Straßburg die Boß oder das Bossenhaus, in Nürnberg das Springerhaus, und an andern Orten das Raspelhaus genannt. S. auch Zuchthaus.