[423] Der Árchidiāconus, des -ni, plur. die -ni, aus dem Griech. und Lat. 1) In der Römischen Kirche, ein vornehmer Geistlicher, welcher unmittelbar dem Bischofe oder Erzbischofe untergeordnet ist, die Pfarren in einem gewissen Bezirke des Bisthumes in seiner Aufsicht hat, und der priesterlichen Würde nach wenigstens ein Diaconus seyn muß; ein Erz-Diaconus. Daher das Archidiaconāt, des -es, plur. die -e, dessen Amt, Würde und Bezirk, welcher letztere wieder in Decanate oder Christianitäten eingetheilet ist, welchen Land-Dechanten oder Erzpriester vorstehen. 2) In der protestantischen Kirche, der erste Diaconus unter mehrern an einer Pfarrkirche. Das Archidiaconāt, dessen Amt und Würde.