[428] Argwöhnig, und in den gemeinen Mundarten argwöhnisch, -er, -ste, adj. et adv. Argwohn habend, leicht Argwohn schöpfend. Ein argwöhniger, oder argwöhnischer Mensch. Auf jemanden argwöhnig seyn. Argwöhnischer Weise.
Anm. Argwöhnig wurde ehedem auch passive für verdächtig gebraucht. Arcwänig gezuige bedeutet daher in dem Augsburgischen Stadtbuche von 1276 einen verdächtigen Zeugen. Wann jemandt eyner missethat mit etlichen argwöhnigen theylen oder stücken verdacht wirdt, Kaiser Carls des Fünften Halsger. Ordn. Art. 28. Eine andere Stelle aus dem Straßburgischen Stadtrechte führet Schilter Gloss. v. Arg an. In der vorhin genannten Halsger. Ordn. Carls des Fünften kommt auch Arkwönigkeit für Verdacht vor.