Atzung, die

[462] * Die Atzung, plur. inus. ein größten Theils veraltetes Wort, von dem Zeitworte atzen oder ätzen, speisen. 1) Die Handlung des Speisens, die Speisung oder Fütterung, in welcher Bedeutung es noch zuweilen in Oberdeutschland vorkommt. 2) Womit geätzet, oder gefüttert wird, die Nahrung der Fische und des Federviehes, und bey den Jägern auch des Wildbretes; ingleichen die Lockspeise des Wildes, der Fische und Vögel. In dieser Bedeutung ist auch das Niedersächsische Atung oder Ätung üblich. 3) Das Recht welches ein Landesherr hat, bey seinen Unterthanen oder Vasallen einzukehren und sich oder seine Bedienten von ihnen verpflegen zu lassen; die Atz, das Atzungsrecht, die Atzungsgerechtigkeit, das Ablager, die Ausspann, Futter und Mahl, die Einkehr u.s.f. in dem Lateine der mittlern Zeiten Jus Albergariae, von Alberga, Herberge. So fern dieses Recht besonders die Beherbergung und Speisung der Jagdbedienten betrifft, wird es auch die Jägerätzung, und in Baiern das Nachtzill, Nachtziel oder Nachtfeld genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 462.
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