Aufbahren

[475] Aufbahren, verb. reg. act. im gemeinen Leben, auf die Bahre setzen.


Er tritt herein und sieht, man bahrt den Damon auf,

Gell.


Daher die Aufbahrung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 475.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: