[478]Aufblitzen, verb. reg. neutr. mit haben, einen schnell vorüber gehenden blitzenden Schein in die Höhe von sich geben; wie z.B. angezündetes Schießpulver.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 478.