[482] Aufdringen, verb. irreg. act. S. Dringen, in der figürlichen Bedeutung des Verbi aufdrängen, so fern es eine Sache auf die andere drängen bedeuten würde, zur Annehmung einer Sache nöthigen, entweder durch Gewalt, oder durch vieles Bitten. Einem etwas aufdringen. Wohin denkt doch der Sterbliche, der seinen Glauben andern als ein Gesetz aufdringen will! Sich einem aufdringen, sich in dessen Gesellschaft, in Verbindung mit ihm drängen. So auch die Aufdringung.
[482] Anm. Aufdringen war ehedem auch als ein Neutrum für herauf dringen, aufsprießen, üblich:
Man siht durch das gras uf dringen
Vil der bluomen ane zal,
Jacob von Warte.
Ingleichen für herauf steigen:
Ein wolken grawet gen dem tage,
Ich sihe in schone uf dringen,
Jacob von Warte.
In der Jülichischen Polizey-Ordnung bedeutet das Wasser aufdringen, thätiger Weise, es stämmen, aufschwellen machen. S. auch Dringen.