Aufenthalt, der

[483] Der Aufènthalt, des -es, plur. die -e. 1) * Die Aufrechterhaltung so wohl seiner selbst, als eines andern Körpers, in der eigentlichsten Bedeutung. Denn ich kein aufenthalt nit hab, Theuerd. Kap. 47, ich kann mich mit dem Pferde auf dem steilen Wege nicht aufrecht erhalten. S. das folgende Zeitwort. Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen völlig veraltet, so wie, 2) * die figürliche, für Unterhalt, welche noch in der ersten Hälfte des 16ten Jahrhundertes am Oberrheine üblich war. 3) Das[483] Aufhalten oder Verweilen an einem Orte; ohne Plural. Seinen Aufenthalt an einem Orte haben. Während seines Aufenthaltes an diesem Orte. Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen noch am gebräuchlichsten, so wie auch die, nach welcher dieses Wort einen Ort bedeutet, an welchem man sich aufhält, wo es auch den Plural leidet. Einem einen Aufenthalt geben, verstatten. 4) Verzögerung, was eine Sache aufhält. Er hat mir vielen Aufenthalt gemacht. Eine Sache ohne allen Aufenthalt abthun. Es hat sich in dieser Sache ein Aufenthalt hervor gethan. Diese Bedeutung ist nur noch in den gemeinen Sprecharten üblich; die edle Hochdeutsche kennet sie nicht mehr. In manchen Fällen läßt sich dafür Aufhalt gebrauchen. Dieser kleine Aufhalt wird nicht von Folgen seyn.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 483-484.
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