Aufhaben

[496] Aufhaben, verb. irreg. neutr. (S. Haben,) welches das Verbum haben zum Hülfsworte erfordert, aber nur in der Sprache des gemeinen Lebens üblich ist. 1) Auf sich haben, so wohl von Kleidungsstücken, auf dem Haupte haben. Den Hut, die Mütze, eine Perrücke aufhaben. Er hat nichts auf, er gehet mit unbedecktem Haupte. Als auch mit etwas beladen seyn. Schiffe, welche Getreide aufhaben. Die Oberdeutsche und auch in den Obersächsischen Kanzelleyen nicht unbekannte Wortfügung, die aufhabende Pflicht, eurer aufhabenden schweren Pflicht zu Folge, ist wider den rechten Gebrauch des Participii, weil die Pflicht nichts aufhat. Besser die obliegende Pflicht. 2) Offen haben. Er hatte den Mund schon auf, ihr das ganze Geheimniß zu erzählen, Less.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 496.
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