Aufheben

[498] Aufhèben, verb. irreg. act. S. Heben. 1. In die Höhe heben. 1) In eigentlicher und weiterer Bedeutung. Die Hände aufheben. Den Stab aufheben. Unglücklicher, das Schwert ist über dir aufgehoben, und die Rache fordert dein Blut, Dusch. Die Augen aufheben, in die Höhe richten. Seine zur Rache schon aufgehabene (aufgehobene) Hand, von Brawe. Die Mühle aufheben, bey den Müllern, den obern Mühlstein höher stellen; ingleichen, ihn zum scharf machen abnehmen. 2) Figürlich, erheben, d.i. rühmen, efferre, exaltare. Diese Bedeutung ist zwar im Hochdeutschen schon veraltet, indessen ist doch der Infinitiv in Gestalt eines Substantives noch davon übrig geblieben, wo viel Aufheben, oder viel Aufhebens von einer Sache machen, so viel bedeutet, als viel Rühmens von derselben machen, oder in weiterer Bedeutung, sie als sehr wichtig vorstellen. Man hätte von diesen Fehlern kein solches Aufheben machen sollen, Less. Er macht wenig Aufhebens davon. Du brauchtest nicht so viel Aufhebens davon zu machen. Der Genitiv kann nur alsdann Statt finden, wenn die Beywörter viel oder wenig vorher gehen. Was für ein Aufhebens machen sie davon? Und davon macht man so ein Aufhebens? Raben. ist daher unrichtig. Einige niedrige Mundarten gebrauchen dafür das Aufhebels, oder Aufhebelse, Logau aber Aufgehebe.

2. Besonders, was liegt, in die Höhe heben; und zwar,

1) In eigentlicher und weiterer Bedeutung. Etwas von der Erde aufheben. Eine Last aufheben. Jemanden aus dem Kothe aufheben. Den Anker aufheben, oder lichten. Einen todten Körper gerichtlich aufheben. In der Landwirthschaft bedeutet aufheben, absolute gebraucht, das gedroschene Getreide von der Tenne heben, es messen, und auf den Boden tragen lassen, welches auch aufmessen genannt wird. Wir haben heute aufgehoben. Die Anzahl Garben, welche ausgedroschen werden,[498] ehe man aufhebet, und das daraus gefallene Getreide, werden daher auch ein Aufheben genannt. Das Pflaster (einer Gasse) aufheben, aufbrechen.

2) Figürlich. (a) In Verhaft nehmen. Einen Verbrecher, einen verdächtigen Menschen aufheben. Einen Pfuscher aufheben. Ingleichen überrumpeln und gefangen nehmen, von Soldaten. Der Posten, das Regiment ist von dem Feinde aufgehoben worden. (b) Zum künftigen Gebrauche verwahren. Sich etwas auf den Winter, zum künftigen Gebrauche aufheben. Man hat ihm seine Erbschaft sorgfältig aufgehoben. Einem etwas aufzuheben geben. Figürlich. Das Schicksal hat dich zu einer größern Glückseligkeit aufgehoben, aufbehalten. Sie wird bey ihm so gut aufgehoben seyn, als bey mir selber, Gell.

3. Wegheben, doch nur in verschiedenen figürlichen Bedeutungen.

1) Beschließen, endigen. Die Tafel aufheben, aufhören zu speisen, doch nur von vornehmen Personen. Das Lager aufheben, mit demselben aufbrechen. Die Belagerung aufheben. Ingleichen, den Fortgang einer Sache unterbrechen, ihre Wirkung, ihre Dauer vernichten. Ein Gesetz aufheben. Ein Bündniß aufheben. Der Arrest ist wieder aufgehoben worden. Die Sünde aufheben, Hebr. 9, 26. Ich werde alle Freundschaft mit ihm aufheben. Den Streit aufheben. Sprichw. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir auch, ausschließen. Eines hebt das andere auf, wo eines ist, da kann das andere nicht Statt finden. Verdacht hebt die Vertraulichkeit auf. Laster und Glückseligkeit sind Begriffe, die sich einander aufheben, Dusch.

2) Vermindern, wenigstens dem Scheine nach. So bedeutet in der Rechenkunst, einen Bruch aufheben, ihn ohne Veränderung seines Werthes durch kleinere Zahlen ausdrucken. Einem Bergmanne dem Lohn aufheben, geschiehet in den Bergwerken, wenn man ihm, um eines Vergehens willen, etwas an dem Lohne abziehet. In dieser Bedeutung des Verminderns kommt aufheben mit levare und elevare überein, welches bey den Römern eben dieselbe Bedeutung hatte, wenn es nicht gar darnach gebildet ist.

4. Öffnen, diese Bedeutung ist zwar nicht gewöhnlich; allein sie scheinet doch in der bergmännischen R.A. einen Stollen aufheben, ihn, wenn er liegen geblieben oder verschüttet worden, wieder säubern und aufräumen, zum Grunde zu liegen.

So auch die Aufhebung, in allen obigen Bedeutungen.

Anm. Ufheben, ufheven kommt schon bey dem Ottfried und Notker vor. Das Participium lautete ehedem im Oberdeutschen auch aufgehaben, und findet sich unter andern auch in Luthers Bibelübersetzung; z.B. Apostelg. 1, 9.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 498-499.
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