[500]Aufhênken, verb. reg. act. welches das Intensivum von aufhängen ist, und fast nur noch allein von dem Aufhängen eines Verbrechers gebraucht wird. Einen Dieb aufhenken. Daher die Aufhenkung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 500.