[508] Aufleben, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist.
I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, wieder von neuen anfangen zu leben; so wohl in eigentlicher Bedeutung, der Todte ist wieder aufgelebet; als auch in figürlicher, von der Wirkung einer lebhaften Freude, nach einer großen Traurigkeit, Schwermuth u.s.f. Er lebte vor Freude ganz wieder auf, als er dieses hörete. Ingleichen, sich wieder wirksam bezeigen. Ich sehe die Tugend wieder in dir aufleben, und wünsche dir Glück dazu. Zweifel, welche zu ihrer Zeit wieder aufleben.
II. Als ein Activum, doch nur in der Mahlerey, einer Farbe durch Firnisse einen neuen Glanz geben, auffrischen; Französisch revivre.
Anm. Das Neutrum aufleben ist unter allen mit leben zusammen gesetzten Verbis das einzige, welches mit dem Hülfsworte seyn verbunden wird; selbst das einfache leben bekommt in allen Fällen ohne Widerspruch das haben.