[509] Auflêhnen, verb. reg. act. 1) Auf etwas lehnen, d.i. stützen, als ein Reciprocum. Sich auflehnen. Sich mit dem Arme auflehnen. 2) Sich in die Höhe lehnen, sich bäumen; eigentlich von einem widerspänstigen Pferde. Das Pferd lehnt sich auf. Figürlich auch von einer jeden thätigen Widersetzlichkeit. Sich wider seinen rechtmäßigen Herren auflehnen.
Lehnt sich das Laster auf, alsdann ist Strafen Pflicht,
Weiße.
Sich einem auflehnen, wie bey dem Opitz vorkommt, für wider ihn, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich. Im Oberdeutschen lautet dieses Verbum aufleinen.
Daher die Auflehnung in allen obigen Bedeutungen.