Aufmauern

[511] Aufmauern, verb. reg. act. 1) In die Höhe mauern. Ein Gebäude, eine Wand aufmauern. 2) Durch Mauern verbrauchen. Allen Kalk aufmauern. Daher die Aufmauerung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 511.
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