[512] Aufmuntern, verb. reg. act. munter machen. 1. Eigentlich. Einen Schlafenden aufmuntern. Einen von dem Schlafe aufmuntern. Einen Trägen aufmuntern, zuzuhören. 2. Figürlich. 1) Die Munterkeit und Lebhaftigkeit des Gemüthes erwecken und befördern. Einen Betrübten aufmuntern. Ein aufmunterndes Gespräch. 2) Bewegungsgründe zur lebhaften Thätigkeit darlegen. Einen zur Standhaftigkeit, zur Tugend aufmuntern. Das Beyspiel großer Thaten ist ein Sporn, der die Menschen zu neuen aufmuntert. Daher die Aufmunterung in allen obigen Fällen; ingleichen dasjenige, was die lebhafte Thätigkeit befördert, die Bewegungsgründe dazu; in welchem Falle auch der Plural Statt findet. Ich habe dergleichen Aufmunterungen nicht nöthig.