[514] Aufnöthigen, verb. reg. act. zur Annehmung einer Sache nöthigen. Einer Gemeinde einen Prediger aufnöthigen. Ingleichen durch Höflichkeit zur Annehmung einer Sache zwingen. S. Nöthigen. Einem ein Geschenk, eine Summe Geldes aufnöthigen. Daher die Aufnöthigung.