Aufnöthigen

[514] Aufnöthigen, verb. reg. act. zur Annehmung einer Sache nöthigen. Einer Gemeinde einen Prediger aufnöthigen. Ingleichen durch Höflichkeit zur Annehmung einer Sache zwingen. S. Nöthigen. Einem ein Geschenk, eine Summe Geldes aufnöthigen. Daher die Aufnöthigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 514.
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