[515]Aufpappen, verb. reg. act. 1) Mit Pappe, d.i. einem aus Mehl bereiteten Kleister, auf etwas befestigen. Daher die Aufpappung. 2) † Ein Kind aufpappen, es mit Pappe oder Brey groß ziehen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 515.