[515]Aufpflügen, verb. reg. act. 1) Durch Pflügen herauf bringen. Einen Stein, einen Schatz aufpflügen. 2) Durch Pflügen öffnen. Die Erde aufpflügen. So auch die Aufpflügung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 515.