Aufrücken

[520] Aufrücken, verb. reg. act. 1) In die Höhe rücken, herauf oder hinauf rücken. Den Schleifhamen aufrücken, bey den Fischern, ihn in die Höhe ziehen. Den Acker aufrücken, in der Landwirthschaft, ihn in der Mitte des Rückens erhöhen, welches in manchen Gegenden auch ausbergen genannt wird. Ehedem waren hiervon auch die figürlichen Bedeutungen für aufrichten und aufbringen üblich, wovon Haltaus Beyspiele gesammelt hat.

2) Von neuen rücken, oder bewegen, aber nur in der figürlichen Bedeutung, von neuen erwähnen. Daß wir alle solche Schuld und Sache -- nicht mehr rugen noch auffrucken wollen, in einer Halberstädtischen Urkunde von 1425 bey dem Haltaus, wo noch mehrere Beyspiele angeführet werden. Auch diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet, und hat nur die weitere des Vorwerfens zurück gelassen. Einem seine Fehler aufrücken, vorwerfen. Einem die empfangenen Wohlthaten aufrücken. Er giebt wenig und rückt einem viel auf, Sir. 20, 5. So auch die Aufrückung.

Anm. Es ist unnöthig, dieses Verbum in der letzten Bedeutung als das Frequentativum von rügen anzusehen. Rügen wird niemahls mit auf verbunden; über dieß gibt rücken, movere, welches in vorrücken eben dieselbe Bedeutung hat, hier einen sehr begreiflichen Verstand. In dem 1523 zu Basel gedruckten neuen Testamente Lutheri wird aufrucken als ein unbekanntes Wort[520] durch verweysen, beschuldigen, erkläret. Bey dem Opitz kommt auch das sonst ungewöhnliche Substantiv der Aufruck vor.


Deren Redlichkeit

Als wie ein Aufruck ist den Leuten dieser Zeit;


entweder in der Bedeutung eines Vorwurfes, oder auch der Aufmunterung; denn aufregen ist im Oberdeutschen auch für anreitzen, aufmuntern üblich, und rücken ist weiter nichts als das Frequentativum von regen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 520-521.
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