[517] Aufrêcht, adj. et adv. gerade, in die Höhe gerichtet. 1) Eigentlich. Aufrecht gehen, stehen. Ein aufrechter Gang. Aufrecht im Bette sitzen. Im Hochdeutschen gebraucht man dieses Wort nur von der in die Höhe gerichteten Stellung eines Menschen, im Gegensatze des natürlichen Ganges der Thiere auf vier Füßen. Im Oberdeutschen aber ist es auch in andern Fällen für gerade stehend üblich; z.B. ein aufrecht stehendes Kreuz, Buntschli. 2) Figürlich. (a) Muthig, im Gegensatze der Niedergeschlagenheit. Was mich in meinem Unglücke aufrecht erhält. So hält uns die Gelassenheit auch unter der Last der niedrigsten Begebenheiten aufrecht, Gell. (b) Im Wohlstande, in voller Kraft. Ruhe und Wohlstand aufrecht erhalten. Die Gesetze, den Frieden, die Handlung aufrecht erhalten. (c) * Für aufrichtig. Die aufrechte Wahrheit, Opitz. Ohne Falsch, ganz aufrecht, bloß und frey, ebend.
Wer aufrecht ist, der pflegt Gott anzublicken,
Zachar.
Diese Bedeutung ist im Hochdeutschen veraltet, in Oberdeutschland aber ist sie noch jetzt üblich.
Anm. Schon bey dem Notker findet sich ufreht in der ersten eigentlichen Bedeutung. Aufgerecht und aufgericht für aufrecht, sind im Hochdeutschen veraltet. Das erstere kommt in dem 1483 zu Augsburg gedruckten Buche der Natur, das letztere aber Jes. 3, 16. vor. Aufrechts, wie Rabener sagt, für aufrecht, ist unnöthig und wider den Gebrauch. Aufrecht, aufgerichtet, und aufrichtig, kommen der Abstammung nach mit einander überein, die älteren Mundarten haben sie auch als völlig gleich bedeutend gebraucht; allein im Hochdeutschen ist ein jedes genauer eingeschränket worden. S. Aufrichten, und Aufrichtig.