Aufriegeln

[520] Aufriegeln, verb. reg. act. durch Zurückschiebung des Riegels öffnen. Eine Thür, ein Zimmer aufriegeln. Daher die Aufriegelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 520.
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