[536]Aufsingen, verb. irreg. act. S. Singen. 1) † Durch Singen aufwecken, im gemeinen Leben. 2) Jemanden aufsingen, im[536] Scherze, ihn aufsuchen und mitbringen; ingleichen ihn zur Theilnehmung an einer Sache bewegen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 536-537.