Auftreten

[548] Auftrèten, verb. irreg. (S. Treten,) welches in doppelter Gattung üblich ist.

I. Als ein Activum. Durch Treten öffnen. Die Thür, eine Nuß auftreten. Daher die Auftretung.

II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn. 1. Auf den Boden treten, den Fuß auf die Erde setzen. Das Pferd kann nicht auftreten. Hart, fest, leise auftreten.


Sein Fuß tritt grimmig auf, daß die Allee erzittert,

Zachar.


2. In die Höhe treten, aufstehen, um zu reden. Daher sagt man von einem Redner, einem Schauspieler u.s.f. daß er auftritt, oder öffentlich auftritt, wenn er den Ort betritt, von welchem er zu reden gesonnen ist. Mit etwas auftreten, figürlich, etwas feyerlich vorbringen. Wenn du eher mit deiner verliebten Wehklage aufgetreten wärest, Weiße. In der Nieder-Lausitz sagt man von der Milch, sie tritt auf, wenn sie sich rahmet. Für die Handlung des Auftretens in den Bedeutungen des Neutrius, besonders der letztern, ist der Auftritt üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 548.
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