[551] Die Aufwartung, plur. inus. das Aufwarten, so wohl in der ersten eigentlichen Bedeutung. Die Aufwartung bey einem haben, demselben aufzuwarten bestellet seyn. So auch an den Höfen von denjenigen Personen, welche zunächst zur Bedienung der Person eines großen Herrn verpflichtet sind. Ingleichen die Aufwartung mit der Musik, die Besorgung und Aufführung der Musik bey Hochzeiten u.s.f. Als auch in der zweyten Bedeutung. Einem seine Aufwartung machen, ihn mit Ehrerbiethung besuchen. Selten wird dieses Wort im Plural gebraucht; z.B. Ich konnte vor der Menge der Aufwartungen kaum zu mir selber kommen, Gell. Wo alsdann Personen, die ihre Aufwartung machen, zu verstehen sind. In der gezierten Sprechart wird es so wie Bedienung, oft als ein Concretum für einen Bedienten oder eine Bediente gebraucht. An manchen Höfen ist es ein Collectivum, die zur Aufwartung bestimmten Personen zu bezeichnen, nehmlich den Kammerherren, Kammerjunker, Adjudanten u.s.f. Statt dieses Wortes ist in Oberdeutschland die Aufwart üblich.