[580]Ausbügeln, verb. reg. act. 1) Durch Bügeln heraus bringen. Falten, Näthe ausbügeln. Ingleichen metonymisch, die Wäsche, ein Kleid ausbügeln. 2) Zur Genüge bügeln. Wäsche ausbügeln. 3) Aufhören zu bügeln. So auch die Ausbügelung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 580.