Ausbaden

[573] Ausbaden, verb. reg. 1. Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, so lange baden, als nöthig ist; ingleichen aufhören zu baden.

2. Activum, aber nur im gemeinen Leben, etwas ausbaden müssen, für eines andern Vergehen büßen müssen, wo ausbaden aus der eben so niedrigen R.A. das Bad austragen müssen, zusammen gezogen zu seyn scheinet. S. Bad.


So hast dus da erst auszubaden,

Gell.


Wachter glaubt, aber mit weniger Wahrscheinlichkeit, daß es in dieser Bedeutung von dem Angels. bot, bote, Buße herkomme, und daher eigentlich so viel sey, als ausbüßen. Eher könnte man es als ein Überbleibsel von dem alten beidan, leiden, ansehen, womit auch das Lat. pati überein kommt, und wovon sich noch bey dem Ulphilas usbeidan für leiden, erdulden, findet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 573.
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