[580] Ausbrüten, verb. reg. act. 1) Bis zur Vollkommenheit brüten, durch Brüten hervor bringen. (a) Eigentlich, von dem Federviehe. Junge ausbrüten. Ingleichen metonymisch, Eyer ausbrüten. Eyer ohne Hühner ausbrüten. (b) Figürlich, etwas Böses ersinnen. Er brütet nichts Gutes aus. 2) Aufhören zu brüten, als ein Neutrum, mit haben. So auch die Ausbrütung.