[582] Ausdienen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben. 1) Bis zu Ende einer bestimmten Zeit dienen. Seine Zeit, seine Jahre, ausdienen. Er hat bald ausgedienet. 2) Zu fernern Diensten[582] untauglich seyn, und also derselben entlassen werden. Man dient bey Hofe leichtlich aus. Ein ausgedienter, ein Invalide. Im Scherze gebraucht man dieses Wort auch von leblosen Sachen, die zum fernern Gebrauche untüchtig geworden sind. Das Kleid hat ausgedient.