[584] Ausdrücklich, -er, -ste, adj. et adv. welches nur in der figürlichen Bedeutung des Verbi ausdrucken üblich ist. 1) Für deutlich. Ich habe es ihm ausdrücklichen Worten gesagt. Noch mehr, 2) für bestimmt, mit deutlichen Worten ausgedruckt. Ein ausdrücklicher Befehl. Ich habe es ihm ausdrücklich befohlen. 3) Mit Vorsatze und Bewußtseyn. Gott weiß, daß ich weder so thöricht noch so boßhaft bin, daß ich ihn ausdrücklich beleidigen wollte. Wer weiß auch, ob er ausdrücklich meinetwegen hergekommen ist. Es ist ihm ausdrücklich dazu gegeben worden.
[584] Anm. Dieses Wort stammet nicht von ausdrücken, sondern von Ausdruck her, welches in der Verlängerung sein u in ein ü verwandelt, wie von Betrug, betrüglich, Flucht, flüchtig, klug, klüglich, u.s.f. kommen.