Ausfüttern (2)

[593] 2. Ausfüttern, von Futter, pabulum, verb. reg. act. 1) Mit dem gehörigen Futter versehen. Ein Regiment Cavallerie ausfüttern. Ingleichen durch fleißiges Füttern groß und stark machen. Ein Pferd, ein Stück Rindvieh ausfüttern. 2) Bis zu Ende einer gewissen Zeit füttern. Das Rindvieh ausfüttern, es den Winter hindurch füttern. Das Gut hat so vielen Heugewinn, daß acht Pferde ausgefüttert werden können. 3) Durch Füttern leer machen. Die Knechte haben den ganzen Kasten voll Hafer ausgefüttert. So auch die Ausfütterung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 593.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika