[593] Ausgähren, verb. irreg. neutr. (S. Gähren,) welches das Hülfswort haben erfordert, so viel als nöthig ist, gähren, die gehörige Zeit gähren. Das Bier hat nicht ausgegohren. Ein gutes, ausgegohrnes Bier. Ingleichen, aufhören zu gähren, nicht mehr gähren. Das Bier hat noch nicht ausgegohren. Bey den Bergleuten lautet dieses Wort ausgüren, w. s.