[599] Aushalten, verb. irreg. (S. Halten,) welches in doppelter Gattung üblich ist.
I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, bis zu Ende halten, nach dem verschiedenen Gebrauche des Verbi halten. 1) In der Musik, die Stimme am Ende nicht sinken lassen, den letzten Ton länger dehnen. Gut, falsch, aushalten. 2) Bis zu Ende bleiben. Er kann nicht lange an einem Orte aushalten. Bey einem aushalten. Seine Jahre bey einem Herrn aushalten. Ich hielt eine Stunde geduldig bey ihm aus. Da kann die Furcht vor dem Tode nicht aushalten, Mosheim; obgleich dieser Ausdruck für die edle Schreibart nicht Würde genug hat. 3) Standhaft bleiben. Im Leiden aushalten. In allem Verdrusse, in allen Versuchungen aushalten. Alle seine Philosophie konnte nicht gegen ihre Schönheit aushalten. 4) Erdulden, ertragen, überstehen. Schläge aushalten. Er kann die Kosten nicht aushalten. Den ersten Anfall aushalten. Die Probe aushalten, in der Probe als echt, wahr, standhaft u.s.f. befunden werden. Meine Liebe ist stark genug, die härteste Prüfung auszuhalten, Dusch. O sie wird diese Probe gewiß nicht aushalten! Weiße. Es ist mit ihm nicht auszuhalten, im gemeinen Leben, er ist unerträglich.
II. * Als ein Activum, absondern, aussondern, scheiden, welche Bedeutung doch nur in dem Bergbaue und dem Forstwesen üblich ist. In dem erstern sagt man, eine Stufe aushalten, das Gestein von derselben absondern; in dem letztern aber, die Bäume, das Holz aushalten, das Nutzholz von dem Scheitholze aussondern.
Anm. Daher die Aushaltung, besonders in der Bedeutung des Activi und der ersten Bedeutung des Neutrius. An dem Rheinstrome bedeutet, sich etwas aushalten, so viel als, ausbedingen, welches mit der thätigen Bedeutung dieses Verbi überein kommt, und woraus zugleich erhellet, daß aushalten in derselben so viel bedeutet, als ausbehalten. Im Oberdeutschen sagt man auch, einem die Unkosten zu etwas aushalten, für tragen, darreichen.