[602] * Ausheuern, verb. reg. act. welches vorzüglich in Niedersachsen üblich ist. 1) Für vermiethen. Ein Zimmer, ein Haus ausheuern. 2) Einen ausheuern, mehr Miethe geben, als er, und ihn dadurch vertreiben. Daher die Ausheuerung. S. Heuern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 602.