[605]Ausklaftern, verb. reg. act. im Forstwesen, den körperlichen Inhalt eines noch nicht gefälleten Baumes nach dem Klaftermaße bestimmen. Einen Baum ausklaftern. Daher die Ausklafterung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 605.