[606] Ausknêbeln, verb. reg. act. durch Herausthuung des Knebels in Freyheit setzen. Einen Hund ausknebeln, bey den Jägern, ihn von der Kette los machen; im Gegensatze des Einknebelns. Auch, einen Hund ausknebeln, wenn er sich verbissen hat, vermittelst des Knebels los machen. Daher die Ausknebelung.