Ausläutern

[612] * Ausläutern, verb. reg. act. welches nur im Forstwesen üblich ist, lauter, oder helle machen; auslichten. Einen Wald, ein Holz ausläutern, aushauen. Daher die Ausläuterung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 612.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika