[612] Ausleeren, verb. reg. act. 1) Völlig leer machen. Ein Zimmer, einen Schrank, ein Gefäß ausleeren. Einem den Beutel ausleeren, im gemeinen Scherze, ihn durch Verleitung zu Ausgaben von barem Gelde entblößen. Die Jäger gebrauchen dieses Wort von den Hunden, wenn sie ihre Nothdurft verrichten. 2) Aus dem menschlichen Körper schaffen. Bauchflüsse, wo Blut durch den Stuhlgang ausgeleeret wird. Die Ausleerung des Blutes, die Aderlaß. Schweiß und Ausdünstung sind Ausleerungen von ganz verschiedener Art.