Auslernen

[614] Auslêrnen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, bis zu Ende lernen. 1) Der Zeit nach, in welcher Bedeutung es bey den Handwerkern sehr üblich ist. Auf ein Handwerk, oder eine Kunst auslernen, oder ausgelernt haben. Ein ausgelernter Junge, der bereits ausgelernet hat. 2) Figürlich, der Erkenntniß nach. Auf etwas ausgelernet haben, im gemeinen Leben, sehr erfahren darin seyn. Sie, ein Mann, der in der Kunst zu verführen ausgelernet hat, Less. Zuweilen auch als ein Activum. Die Gefahr läßt sich nicht auslernen. Einen Menschen auslernen, ihn völlig kennen lernen.

Anm. Bey den Handwerkern wird dieses Wort auch thätig für auslehren gebraucht; z.B. einen Jungen auslernen, ihn die gesetzte Zeit in der Lehre behalten. Dieser Gebrauch rühret aus der sehr alten Verwechselung der Wörter lehren und lernen her, die besonders den Niedersachsen anhängt. S. diese Wörter.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 614.
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