Ausliefern

[614] Ausliefern, verb. reg. act. in eines andern Gewalt liefern. Einem eine gekaufte Waare, ein eingelösetes Pfand ausliefern. Einen Ausreißer an das Regiment, einen Verbrecher der Obrigkeit ausliefern. Daher die Auslieferung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 614.
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