[614]Ausliefern, verb. reg. act. in eines andern Gewalt liefern. Einem eine gekaufte Waare, ein eingelösetes Pfand ausliefern. Einen Ausreißer an das Regiment, einen Verbrecher der Obrigkeit ausliefern. Daher die Auslieferung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 614.