[617] 1. Ausmahlen, (von mahlen, molere,) verb. reg. act. außer daß es im Particip. Passiv. ausgemahlen hat. 1) Durch Mahlen, oder vermittelst der Mühle heraus bringen. Das Getreide zu sehr ausmahlen, viel Mehl aber wenig Kleye im Mahlen zu erhalten suchen. Das Wasser ausmahlen, es vermittelst einer besondern Mühle aus einem Teiche, Sumpfe u.s.f. heraus bringen. Ingleichen metonymisch, auf solche Art ausleeren. Einen Teich, einen Morast ausmahlen. 2) Aufhören zu mahlen, nicht mehr mahlen, als ein Neutrum.
Adelung-1793: Ausmahlen (2)