[619] * Ausmindern, verb. reg. act. dem, der am mindesten, oder wenigsten biethet, überlassen; ein Ausdruck, der wohl am häufigsten in Niedersachsen vorkommt, wo manche Arbeiten, z.B. an den Deichen, in öffentlichen Auctionen denen zugeschlagen werden, die das wenigste fordern. Der Ausminder, ist diejenige Person, die den Ausruf verrichtet, der Proclamator; daher in weiterer Bedeutung der Ausrufer bey einer jeden Versteigerung in Hamburg der Ausminder, oder bey der in Niedersachsen gewöhnlichen Verbeißung des d der Utminner genannt wird. Man siehet hieraus, daß dieses Wort nicht, wie doch in dem Bremisch-Niedersächsischen Wörterbuche behauptet wird, von mein, meus, herkommt. Daher die Ausminderung.