[619] Ausmustern, verb. reg. act. 1. Von mustern, besichtigen, bey der Besichtigung als untauglich aussondern; zunächst von Soldaten. Soldaten ausmustern. Dann aber auch von andern Sachen. Zeuge ausmustern.
2. * Von mustern so fern es kleiden, putzen bedeutet, ausputzen. Eine Sache auf das beste ausmustern; welche Bedeutung im Oberdeutschen gebräuchlicher ist, als im Hochdeutschen.
Daher die Ausmusterung.