[621]Ausplündern, verb. reg. act. durch Plündern ausleeren, des Seinigen berauben. Die Diebe haben ihn bis auf das Hemde ausgeplündert. Daher die Ausplünderung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 621.