Ausrüsten

[629] Ausrüsten, verb. reg. act. mit der gehörigen Rüstung versehen. 1) Eigentlich, da es besonders von Soldaten und Schiffen gebraucht wird. Soldaten, Truppen ausrüsten. Ein Schiff, eine Flotte ausrüsten, sie außer dem Takel- Tau- und Ankerwerke auch mit Kanonen, Pulver, Bley und Mannschaft versehen. S. auch Ausrehden. 2) In weiterer Bedeutung, mit Kraft und Vermögen versehen. Wie kann der Mansch unglücklich seyn, da er mit so vielen Kräften ausgerüstet ist, das Schöne zu empfinden? Dusch. Daher die Ausrüstung, so wohl in der Bedeutung der Handlung, als auch desjenigen, womit etwas in der ersten eigentlichen Bedeutung ausgerüstet wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 629.
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