[628] * Ausroden, verb. reg. act. welches eigentlich die Niedersächsische Form für ausrotten ist. In einigen Gegenden bedeutet die Erdäpfel ausroden oder ausrotten so viel als sie ausgraben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 628.