[628] Der Ausrufer, des -s, plur. ut nom. sing. derjenige, der dazu bestellt ist, gewisse Sachen öffentlich auszurufen. In einigen Städten sind die Ausrufer geringe Stadtbediente, welche Lebensmittel und andere Bedürfnisse, welche zu verkaufen sind, auf den Gassen ausrufen. An andern Orten, z.B. zu Frankfurt am[628] Main, heißt auch der Proclamator auf Auctionen ein Ausrufer. S. auch Ausmindern.