[631]Aussäugen, verb. reg. 1. Activum, die gehörige Zeit säugen; im gemeinen Leben. Ein Kind aussäugen. 2. Neutrum, mit haben, aufhören zu säugen, nicht mehr säugen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 631.